Rechtliche Anforderungen bei der LED Umrüstung


Die Modernisierung bestehender Beleuchtungsanlagen auf LED-Technologie ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Doch neben der technischen Umsetzung sind auch rechtliche und normative Rahmenbedingungen zu beachten – insbesondere bei der Umrüstung in gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden. Denn: Nicht jede LED-Lösung ist automatisch konform oder zulässig.
LICHTSANIERUNG.de schafft Klarheit. Hier erfahren Sie, welche Vorschriften gelten, wo Fallstricke lauern und wie Sie Ihr Projekt rechtssicher realisieren.
Retrofit oder Konversion
– der entscheidende Unterschied
Bei der LED-Umrüstung unterscheidet man grundsätzlich zwei Ansätze:
1. Retrofit-Lösungen:
LED-Röhren ersetzen herkömmliche Leuchtstofflampen direkt – meist ohne bauliche Änderungen an der Leuchte. In der Regel genügt der Austausch des Starters oder der Einbau einer Starterbrücke. Die Leuchte bleibt technisch im Originalzustand.
Vorteile:
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Keine Eingriffe in die Verdrahtung
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In der Regel keine neue CE-Kennzeichnung erforderlich
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Schnelle und kostengünstige Umsetzung
2. Konversionslösungen:
Bei einer Konversion wird die Leuchte technisch verändert, z. B. durch den Ausbau des Vorschaltgeräts oder eine Neuverdrahtung. Damit wird aus der bestehenden Leuchte rechtlich ein neues Produkt – mit entsprechenden gesetzlichen Anforderungen.
Konsequenzen:
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Neue Konformitätsbewertung nach IEC 60598 erforderlich
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Aktualisierte CE-Kennzeichnung notwendig
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Erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Prüfung
Diese Differenzierung basiert auf der gemeinsamen Veröffentlichung von VDE und ZVEI (Oktober 2020, Abschnitt 3.7), die als Branchenstandard gilt.
CE-Kennzeichnung und der EU Blue Guide
Wann ist eine neue Bewertung nötig?
Das White Paper des ZVEI aus Mai 2024, abgestimmt mit dem EU Blue Guide 2022, liefert konkrete Orientierung: Nicht jede technische Änderung an einer Leuchte führt automatisch zur Pflicht einer neuen CE-Kennzeichnung.
Entscheidend ist die Frage, ob sich sicherheitsrelevante oder funktionale Merkmale der Leuchte wesentlich verändern. Nur wenn dies der Fall ist – etwa durch Eingriffe in die Schutzklasse, die Wärmeentwicklung oder die Lichtverteilung – ist eine erneute Konformitätsbewertung zwingend.
Beispiele für zulässige Umrüstungen ohne neue CE-Kennzeichnung:
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Austausch durch geeignete Retrofit-Lampen
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Einsatz zertifizierter Konversionslampen, wenn keine sicherheitsrelevanten Änderungen erfolgen
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Verwendung von Umrüst-Kits, die vom Hersteller freigegeben sind und die Leuchtenfunktion nicht verändern
Das ZVEI-White Paper betont ausdrücklich die Bedeutung der Risikobewertung und einer nachvollziehbaren technischen Dokumentation als Grundlage für jede Entscheidung.
Anforderungen für öffentliche Gebäude – AMEV-Richtlinie 06/2024
Für öffentliche Liegenschaften gelten noch strengere Vorgaben. Die aktuelle AMEV-Richtlinie zur Bewertung von Beleuchtungsanlagen (Stand Juni 2024) legt in Abschnitt 12.1.3.3 fest, welche Mindeststandards bei der Sanierung einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem:
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Einhaltung der lichttechnischen Anforderungen nach DIN EN 12464-1 (z. B. Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung)
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Nachweis der Energieeffizienz nach anerkannten Methoden
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Sicherstellung, dass Betriebs- und Sicherheitsanforderungen durch die Umrüstung nicht beeinträchtigt werden
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Vollständige technische Dokumentation der Maßnahme
Insbesondere bei Förderprojekten ist die Einhaltung dieser Richtlinie Grundvoraussetzung für die Mittelbewilligung.